Eintragung im Vereinsregister

Im Anschluss an die Gründungsversammlung und notarieller Beglaubigung konnte die Anmeldung im Vereinsregister am Amtsgericht Potsdam (postalisch) vorgenommen werden. Heute erhielten wir die Rückmeldung vom Amtsgericht Potsdam, dass die Eintragung des Vereins erfolgt ist. Durch die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister (es trägt das Datum 11.08.2022) entstand der Verein als juristische Person und erlangt uneingeschränkte Rechtsfähigkeit. Uns wurde eine eindeutige Vereinsnummer zugeordnet.

Leider hat sich beim Amtsgericht der Tippfehlerteufel eingeschlichen. Unser zweites Vorstandsmitglied wurde namentlich falsch abgetippt, sodass der Vereinsregisterauszug quasi falsch und damit ungültig ist. Damit ist es dann nicht möglich, ein Vereinskonto zu eröffnen. Banken bestehen in der Regel auf 100% korrekte Informationen zur zweifelsfreien Identifizierung einer Person. Die Daten im Vereinsregister müssen also stets aktuell und fehlerfrei sein.

Wir haben dann telefonisch beim Amtsgericht nachgehakt. Die freundliche Dame hat unsere eingereichten Dokumente mit dem Auszug verglichen, den Fehler Ihrerseits bestätigt, sich dafür entschuldigt und uns zugesichert, dass dieser umgehend korrigiert wird.

Update vom 16.08.2022

Heute wurde uns ein korrigierter Auszug aus dem Vereinsregister zugesendet. Der Tippfehler im Namen ist behoben, sodass wir im nächsten Schritt ein Vereinskonto eröffnen können. Nach gründlicher Recherche gibt es offenbar nur eine Bank in Deutschland, die gemeinnützigen und eingetragenen Vereinen ein kostenloses Konto anbietet. Da der Verein selbst noch über keine finanziellen Mittel verfügt (alles wird privat vom Vorstand finanziert), werden wir dieses Angebot gerne wahrnehmen und ein Konto bei der Deutschen Skatbank eröffnen.